Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Aßlar, auf der Bundesautobahn A 45, Ri. Dortmund, bei km 159,750 um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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