Am 09.04.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Groß Gerau, auf der A 67, km 15,0, FR Frankfurt/Köln, Baustellenbereich um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 108 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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