Am 10.01.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bimöhlen, auf der A 7, km 112,800, Rtg. Flensburg um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät ES3.0 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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