Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde um 26 km/h, auf der BAB 10, bei km 76,0, in Fahrtrichtung Ludwigsfelde Ost bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 ergab 146 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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