Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A 7, bei km 59,485, in Rtg. Süden um 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 116 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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