Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Sulzheim, auf der B 286, im Abschnitt 560, bei km 3,1, Ri. A 3
um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 131 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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