Auf der BAB 111, im Bereich von km 0,65, in Fahrtrichtung Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 121 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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