Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 09.07.2015 in Weinsberg auf der BAB 6, km 641.200, Stuttgart-Mannheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 13 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 147 km/h 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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