Am 10.06.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bimöhlen, auf der BAB 7, Höhe km 112,750 um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 123 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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