Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 80,5, Hof – Leipzig um 10 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 140 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
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