Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 6.07.2015 auf der BAB A 5/A67, km 520.700, Frankfurt-Mannheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialkabelmessung 129 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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