Am 23.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Butzbach, BAB 5, Kassel-Frankfurt um 35 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 135 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat
Schreiben durch Zentrale Bußgeldstelle Kassel übersandt.
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