Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.10.2015 in Hagen, BAB 45, km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 47 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 127 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen

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