Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.10.2015 in Hilden, Ostring/Oststr., Fahrtrichtung Erkrath um 46 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 96 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Frontfoto mit VDS M5
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.