Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.10.2015 in Hilden, Ostring/Oststr., Fahrtrichtung Erkrath um 46 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 96 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Frontfoto mit VDS M5

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt

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