Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, Niedenstraße 101, FR Düsseldorfer Straße mit 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.

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