Am 25.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln, auf der BAB 1, km 406,750, Rheinbrücke, Strommitte, in Fahrtrichtung Dortmund um 50 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung  110 km/h Messgerät: TraffiStar TS330 Stationär BAB. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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