Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Aßlar, auf der A 45, R. Dortmund, bei km 159,750 um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h.  Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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