Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 26.02.2016 in Bad Lauchstädt, Goethestadt, Bad Lauchstädt, auf der A 38, km 155,0, Ri. Göttingen um 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 115 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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