Am 29.01.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Lübeck, A 20, km 8,860, Rtg Rostock um 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 122 km/h.  Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck

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