Am 20.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 9, km 38.1, in FR Leipzig um 35 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät ES0.3 ergab 155 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte das Schreiben

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