Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 01.01.2016  in Darmstadt, auf der BAB 5, km 520,7 , F – MA um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h begangen. Festgestellt wurdenmit Koaxialkabelmessung 133 km/h: Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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