Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 137 km/h. Beweismittel: Stationäre Überwachungsanlage Traffistar S 330, Tatfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung

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