Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 93 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Bild,Film
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.
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