Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 112, NAB 257, bei km 0,7, in Fahrtrichtung BAB 12 mit 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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