Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, in Höhe km 76,0, in Fahrtrichtung Ludwigsfelde die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 148 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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