Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 38,800, auf der RF Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h. Es wurden 141 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen übersandte Fragebogen zur Fahrerermittlung