Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, Fahrtrichtung Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 143 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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