Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort, in Höhe Km 17,810 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen übersandte Vordruck Zeugen-Anhörung.

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