Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, azßerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunschweig, BAB 39, Rtg. Salzwedel km 176,500 2000 mit 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: VDS digital, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Braunschweig übersandt.

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