Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, Fahrtrichtung Hannover mit 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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