Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Peine, auf der BAB 2, Höhe Rastplatz Röhrse, bei km 192,790, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 120 km/h mit Messgerät TraffiStar S 330. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Zeugenfragebogen
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