Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in 73614 Schorndorf, auf der B 29, in FR Stuttgart mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Schorndorf übersandt.

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