Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bad Sachsa, auf der B 243n, Abs. 20, St. 1,9, Bahnunterführung, Rtg. Mackenrode begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 40 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 Version DE mit Foto 110 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“