Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta Westfalica, auf der BAB 2, in Höhe km 285,800, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 129 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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