Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wichelnförth, B 4, Abschnitt 440, Station 1804, FR Uelzen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 97 km/h mit TRAFFIPHOT stat. Geschw. mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Formular Anhörung

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