Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Tautendorf, München – Berlin, in Höhe km 193,5 um 35 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 165 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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