Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79288, Gottenheim, B 31 a, Abzweig Buchheimer Straße mit 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES 3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von übersandt.

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