In Garching bei München, auf der Bundesautobahn A 9, Richtung München, Abschnitt 1120, bei km 1,474 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden 134 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Multanova 6FABFB
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Anhörung
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