Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der A 20, Höhe Langsdorf, i. R. Stettin, Polen um 6 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 66 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 stationär und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Schriftliche Verwarnung / Abhörung

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