Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der A 20, zw. AS Strasburg und AS Pasewalk Nord um 42 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Anhörung

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