Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, auf der A 8 West, Ri. München, Ab 540, bei km 1,880 um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto. Bußgeld: 140,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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