Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, in Höhe km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 44 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Tatfoto, stationäre Überwachungsanlage TraffiStar S 300, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt

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