Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid über 100,00 € geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in in der Gemeinde Weiterstadt, Münchweg / K 165, NK 051, bei km 0,960, Höhe Bauernbrücke, FR Darmstadt um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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