Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 84,0, in Richtung AD Nuthetal um 46 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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