Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, im Abschnitt 251, bei km 0,775, Tangente B 5 / BAB 10 AS Spandau, in FR AD Werder um 17 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 77 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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