Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, im Bereich von km 90,5, Fahrtrichtung Autobahndreieck Potsdam um 12 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung mit Anhörung
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