Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14059 Berlin, auf der BAB 100, Nord, AS Kaiserdamm, vor Knobelsdorffbrücke, Nord um 36 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften:  § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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