Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 13, bei km 113,3, in FR AS Ortrand um 19 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 119 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Zeugenvernehmung

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