Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 15, in Höhe km 9,0, in FR AS Vetschau um 35 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 115 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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